Der Rahn Kulturfonds wurde gegründet, um herausragende Studierende an Schweizer Musikhochschulen auszuzeichnen und zu fördern.
Gesuche
Der Rahn Kulturfonds ist bestrebt, seinen Preisträgerinnen und Stipendiaten möglichst viele Auftritte zu vermitteln.
Gesuche für die Übernahme von Gagen werden berücksichtigt, wenn:
- es sich um Projekte von oder mit Preisträgern oder Stipendiatinnen des Rahn Kulturfonds handelt;
- die Verleihung des Preises oder des Stipendiums nicht länger als vier Jahre zurückliegt;
- das Projekt in der Schweiz durchgeführt wird;
- der Vorstand im Rahmen der zweimal jährlich durchgeführten Vorstandssitzungen die Gagenübernahme genehmigt.
Wichtig: An den Vorstandssitzungen werden nur fristgerecht eingereichte Anträge behandelt. Gesuche, die in der Vergangenheit liegende Veranstaltungen betreffen, werden nicht berücksichtigt. Gagen werden nach erfolgtem Auftritt an den Veranstalter überwiesen.
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Vorstandssitzungen 2024
8. April 2024
4. November 2024
Gesuche für die Vorstandssitzung vom 8. April 2024 sind bis spätestens 15. März 2024 einzureichen.
Folgende Dokumente sind beizulegen:
- Vorname, Name, Adresse, E-Mail, Telefon des Gesuchstellers
- Begleitbrief
- Projektbeschreibung / Konzept
- Projektbudget
- Finanzierungsplan inklusive einer detaillierten Liste aller angefragter Institutionen