Der Rahn Kulturfonds wurde gegründet, um herausragende Studierende an Schweizer Musikhochschulen auszuzeichnen und zu fördern.

Gesuche

Der Rahn Kulturfonds ist bestrebt, seinen Preisträgerinnen und Stipendiaten möglichst viele Auftritte zu vermitteln.

Gesuche für die Übernahme von Gagen werden berücksichtigt, wenn:

  • es sich um Projekte von oder mit Preisträgern oder Stipendiatinnen des Rahn Kulturfonds handelt;
  • die Verleihung des Preises oder des Stipendiums nicht länger als vier Jahre zurückliegt;
  • das Projekt in der Schweiz durchgeführt wird;
  • der Vorstand im Rahmen der zweimal jährlich durchgeführten Vorstandssitzungen  die Gagenübernahme genehmigt.

 

Wichtig: An den Vorstandssitzungen werden nur fristgerecht eingereichte Anträge behandelt. Gesuche, die in der Vergangenheit liegende Veranstaltungen betreffen, werden nicht berücksichtigt. Gagen werden nach erfolgtem Auftritt an den Veranstalter überwiesen.

 

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Vorstandssitzungen 2024

8. April 2024
28. Oktober 2024

Bitte beachten Sie, dass für die Sitzung vom 28. Oktober keine Gesuche eingereicht werden können. Das Budget für 2024 ist bereits ausgeschöpft.